Ziegen-Stall
Ausgestaltung eines Ziegenstalls
Ein tiergerechter Stall muss dem starken Bewegungsdrang der Ziegen Rechnung tragen. Stall und Auslauf sollten daher möglichst grosszügig dimensioniert werden.
Eine Studie der Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART zeigt, dass der Stallfrieden stark von der Inneneinrichtung abhängt. Sichtschutzwände, Podeste und Liegenischen schaffen Ausweichmöglichkeiten für die Ziegen. Sie vermindern Aggressionen durch Rangkämpfe und erleichtern rangniederen Tieren den Zugang zum Futter.
Damit Zwischenwände und Podeste ihre Wirkung entfalten, sollten sie gemäss der Studie eine gewisse Grösse aufweisen. Positive Resultate wurden erzielt mit:
• Geschlossenen Zwischenwänden von mindestens 1,10 m Länge
• Podesten ab 0,5 m Höhe bei unbehornten Ziegen
• Podesten ab 0,8 m Höhe bei behornten Ziegen
Es gibt verschiedene geeignete Bauweisen für einen guten Ziegenstall. Oft werden auch bestehende Gebäude umgenutzt und umgebaut.
Wichtig ist die klare Trennung von Liege- und Fressbereich, um Störungen beim Ruhen zu vermeiden. Im Liegebereich werden Liegenischen angelegt – idealerweise auf zwei oder mehreren Etagen. Damit beim Fressen genügend Raum zum Ausweichen besteht, sollte das Futter an verschiedenen Orten angeboten werden.
Die Futterstellen sollten deutlich mehr Fressplätze bieten, als Ziegen vorhanden sind. Generell sind Engpässe im Stall zu vermeiden. Insbesondere der Ausgang zum Laufhof sollte grosszügig gestaltet sein. Ist dies nicht möglich, sind mehrere Ausgänge vorzusehen.
Der Laufhof ist auszustatten mit:
• Klettermöglichkeiten
• Kratzbürsten
• Allenfalls einer weiteren Heuraufe
Ebenfalls wichtig für den Stallfrieden sind stabile Gruppenzusammensetzungen. Besonders zwischen gemeinsam aufgewachsenen Tieren ist das Distanzbedürfnis geringer, was spürbar zur Ruhe im Stall beiträgt.
Das A und O: ein gutes Stallklima
Beim Bau oder Umbau eines Ziegenstalls ist auf das geeignete Stallklima zu achten. Ein guter Ziegenstall ist hell, trocken und gut belüftet.
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Lichtverhältnisse
Die Lichtverhältnisse sind besonders dann wichtig, wenn die Tiere nicht ständig ins Freie können. Zur Beurteilung empfiehlt sich der Zeitungslesetest: Wenn Sie Ihre Zeitung ohne Mühe lesen können, sind auch die Ziegen mit dem Licht zufrieden.
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Belüftung
Im Stall ist für ausreichend Frischluft zu sorgen, damit der Ammoniak- und Schwefelwasserstoffgehalt tief bleibt. Dies erfordert eine gute Be- und Entlüftung.
Wichtig: Achten Sie darauf, dass keine Zugluft entsteht. Ziegen reagieren äusserst empfindlich auf Durchzug!
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Feuchtigkeit & Temperatur
Die Luftfeuchtigkeit sollte zwischen 50 und 70 % liegen, keinesfalls jedoch über 80 %. Ein einfaches Hygrometer im Stall liefert die nötigen Angaben.
Die Idealtemperatur im Stall liegt zwischen 8 und 18 °C. Ziegen ertragen aber durchaus auch Temperaturen um 0 °C, sofern ein trockenes und zugfreies Lager gewährleistet ist.
Anforderungen an die Stallhygiene
Neben dem Stallklima ist die Stallhygiene ein wesentlicher Faktor für Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Tiere.
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Tägliche Reinigung
Die Reinigung des Stalls sollte täglich erfolgen. Dabei sind Kotablagerungen, Futterreste und verschmutztes Einstreu zu beseitigen. Auch alle Wasserbecken, Futtereimer und Raufen werden gründlich gereinigt.
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Tieflaufstall
Wer sich für einen Tieflaufstall entscheidet, mistet ein- bis zweimal im Jahr aus.
Tiefstreu eignet sich nur für Ställe mit guter Lüftung. Die Strohmatratze muss konsequent mit frischem, saugfähigem Stroh aufgefüllt werden, um ein trockenes und sauberes Lager zu gewährleisten.
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Schädlingsbekämpfung
Zur Stallhygiene gehört auch die Bekämpfung von Fliegen und Mäusen. Sie sind potenzielle Träger von Krankheitserregern. Fliegen stellen bei grösserem Aufkommen zudem eine erhebliche Belästigung für die Tiere dar.
Start nur mit Bewilligung!
Die Ziegenhaltung beginnt mit der Planung einer geeigneten Unterbringung. Um einen Stall zu bauen oder einen bestehenden Schuppen umzufunktionieren, ist eine Baubewilligung erforderlich.
Vorzugsweise sollten Standorte gewählt werden, die sich nicht in unmittelbarer Nähe von Wohnsiedlungen befinden. Lässt sich dies nicht vermeiden, sind die Hürden oft hoch.
Voraussetzungfür eine Bewilligung ist, dass die Stallbaute dem Zweck der Nutzungszone entspricht. Tierhaltung ist innerhalb bestimmter Grenzen auch in Wohnzonen möglich – solange von den Tieren keine störenden Immissionen ausgehen. Die zulässigen Nutzungen in der jeweiligen Zone regelt das kantonale und kommunale Recht.
Wie wird die Immission bemessen? Die Störwirkung von Lärm- und Geruchsimmissionen durch Tiere beruht erfahrungsgemäss hauptsächlich auf psychologischen Faktoren. Messungen eignen sich daher nicht zur Abgrenzung der zulässigen Tierhaltung. Die Einwirkung auf die Nachbarschaft wird im Rahmen einer Gesamtwürdigung der örtlichen Gegebenheiten geprüft.
Das hobbymässige Halten einzelner Haustiere gilt als Bestandteil der Wohnnutzung. Darunter fallen primär Hunde, Katzen, Kaninchen oder Kanarienvögel. Je nach Haltungsform, Umfang und Umfeld werden aber auch Nutztiere als zulässig angesehen. Die Ziegenhaltung in einer Wohnzone ist somit nicht von vornherein ausgeschlossen.
Die Bewilligung kann mit Auflagen verbunden sein. Diese müssen einfach überprüfbar sein. Im Vordergrund steht die zahlenmässige Beschränkung der Tiere. So wurde etwa die Haltung von 18 Schafen im Kanton Bern als nicht mehr wohnzonenkonform beurteilt. Auch der Verzicht auf die Ziegenbockhaltung kann verlangt werden, um die Geruchsbelastung zu begrenzen.
Empfehlung: Erkundigen Sie sich als Erstes bei Ihrer Gemeinde nach den Anforderungen für eine Bewilligung. Gesetzliche Regelungen und deren Anwendung können sehr unterschiedlich sein.
Im Sinne einer Faustregel für die Standortwahl gilt: Die unmittelbare Nähe zu Wohnhäusern sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Liegen dennoch Wohnhäuser in der Nähe, empfiehlt es sich, die Nachbarn frühzeitig in die Pläne einzuweihen – deren Verständnis ist die halbe Miete und kann Einsprachen verhindern. Die Tierzahl sollte der Umgebung angepasst sein, denn je mehr Tiere gehalten werden, desto grösser ist die Einwirkung auf die Nachbarschaft. Bei der Eingabe des Baugesuchs ist es hilfreich aufzuzeigen, wie Beeinträchtigungen vermieden werden sollen – etwa durch Stallhaltung in der Nacht, Ausweichweiden oder eine durchdachte Mistlagerung.
Wichtig: Umgehen Sie auf keinen Fall das Bewilligungsverfahren und beginnen Sie nicht auf gut Glück mit der Tierhaltung. Am Ende resultiert daraus vor allem Ärger – und nicht selten eine schmerzhafte Trennung von den angeschafften Tieren.
Beispiel aus der Praxis
Die Limmattaler Zeitung berichtete am 14. Juli 2014 über einen Entscheid des Zürcher Baurekursgerichts:
Es ging um einen Stall für zwei Ziegen, der 2007 ohne Baubewilligung erstellt worden war. Die lokale Baubehörde hatte das Gebäude nachträglich in einem einfachen Verfahren für legal erklärt. Eine Nachbarin klagte jedoch, die Immissionen seien zu gross.
Das Gericht bemängelte die nachträgliche Bewilligung: Die notwendigen Abklärungen seien nicht durchgeführt worden, eine umweltschutzrechtliche Prüfung fehle. Für die Hobbyziegenhaltung in Wohngebieten seien zwar keine Immissionsgrenzwerte definiert; als Annäherung könnten aber die Empfehlungen der Eidgenössischen Forschungsanstalt herangezogen werden. Bei geringer Geruchsbelastung ergebe sich ein Normalabstand von 19,61 Metern zum Nachbargebäude.
Das Gericht verfügte weiter: Im Baubewilligungsverfahren sei die maximal zulässige Tierzahl festzulegen – bei Ziegen «sinnvollerweise auch deren Geschlechtszugehörigkeit, da unkastrierte Ziegenböcke zu wesentlich höheren Immissionen führen». Zudem sei die Frage der Mistlagerung zu klären.
