Biologische Ziegenhaltung
Die biologische Ziegenhaltung findet bei Konsumenten wie Produzenten immer mehr Zuspruch. Wer auf Bio setzt, verpflichtet sich zu einer naturnahen Haltung, die das Tierwohl ins Zentrum stellt. Die folgenden Ausführungen geben einen kurzen Überblick über die wichtigsten Grundsätze – von der Fütterung über die Gesundheitsvorsorge bis zur Zucht. Angaben zum aktuellsten Stand finden Sie über die Links am Ende des Textes.
Fütterung und Unterbringung
Die biologische Tierhaltung ist flächengebunden. Das bedeutet: Ein Betrieb muss nicht nur seine gesamte Ziegenherde, sondern auch die notwendige Futterfläche von konventionell auf ökologisch umstellen. Die Futtermittel stammen soweit möglich vom eigenen Betrieb; Zukäufe aus biologischem Anbau zur Ergänzung sind jedoch zulässig. Alle Futterkomponenten sind naturbelassen, die Futterbereitung erfolgt möglichst naturnah und energieschonend.
Das Futter muss den ernährungsphysiologischen Bedarf der Tiere in ihren verschiedenen Entwicklungsstadien decken. Dabei steht die Qualitätsproduktion im Vordergrund – nicht die Leistungsmaximierung. Jedes Tier hat freien Zugang zu Futter und Wasser. Um dies zu gewährleisten, braucht es ebenso viele Fressplätze wie Ziegen. Mindestens 60 Prozent der Futter-Trockensubstanz muss in Form von frischem, getrocknetem oder siliertem Raufutter abgegeben werden.
Ziegenlämmer werden mit unveränderter Milch ernährt, vorzugsweise Muttermilch. Der vorgeschriebene Mindestzeitraum der natürlichen Milchversorgung beträgt in der Schweiz 35 Tage.
An den Stall werden ebenfalls klare Anforderungen gestellt: genügende Frischluftzufuhr, ausreichender Tageslichteinfall, niedrige Staub- und Schadstoffkonzentrationen sowie angepasste Luftfeuchtigkeit. Den Ziegen wird möglichst viel Weidegang oder mindestens Zugang zu einem Auslauf gewährt.
Gesundheit und Behandlung
Die ökologische Tierhaltung zielt darauf ab, Krankheiten durch optimale Haltungsbedingungen zu verhindern statt sie zu behandeln. Dazu gehören die Wahl geeigneter Rassen, hochwertige Futtermittel, regelmässiger Auslauf und eine angemessene Besatzdichte, die Überbelegung und damit verbundene Gesundheitsprobleme vermeidet.
Vorbeugende Behandlungen mit Tierarzneimitteln – ausgenommen Impfungen – sind ebenso verboten wie hormonelle Behandlungen oder synthetische Futterzusatzstoffe (mit Ausnahme von Vitaminen).
Bei Gesundheitsstörungen kommen primär natürliche Heilmittel zum Einsatz: phytotherapeutische Erzeugnisse wie Pflanzenextrakte, homöopathische Mittel sowie Spurenelemente. Erst wenn diese Mittel erfahrungsgemäss nicht wirksam sind, dürfen chemisch-synthetische Tierarzneimittel oder Antibiotika verabreicht werden. Bei nachgewiesenem Wurmbefall – bestätigt durch Kotproben – ist auch die Verwendung chemisch-synthetischer Entwurmungsmittel erlaubt. Eine prophylaktische Verabreichung hingegen ist nicht gestattet.
Wichtig zu beachten: Die Wartezeit zwischen der letzten Verabreichung eines chemisch-synthetischen Tierarzneimittels und der Gewinnung von Lebensmitteln muss doppelt so lang sein wie gesetzlich vorgeschrieben, mindestens jedoch 48 Stunden. Über sämtliche Behandlungen ist Buch zu führen.
Zucht und Tierwahl
In der biologischen Ziegenhaltung erfolgt die Zucht mit natürlichen Methoden. Künstliche Besamung ist zwar erlaubt, andere Formen der künstlichen oder anderweitig beeinflussten Reproduktion jedoch nicht.
Ziegen müssen von Geburt an ökologisch gehalten werden. Für Tiere aus konventionellen Betrieben gilt eine Umstellungszeit von mindestens sechs Monaten, bevor ihre Erzeugnisse mit dem Bio-Label verkauft werden dürfen. Der jährliche Zukauf ist auf maximal 20 Prozent der bestehenden Herdengrösse beschränkt, bei kleinen Herden auf höchstens ein Tier pro Jahr.
Buchführung und Kontrolle
Wer mit dem Label der biologischen Tierhaltung auftreten will, muss eine sorgfältige Buchführung pflegen und regelmässige Kontrollen akzeptieren. Staatlich geprüfte Kontrollstellen sind für die Zertifizierung und die laufende Überwachung der Bio-Betriebe verantwortlich. Die Prüfung erfolgt mindestens einmal jährlich.
Weiterführende Informationen
Behörden und private Vereinigungen haben detaillierte Vorgaben und Richtlinien zur biologischen Landwirtschaft aufgestellt. Wichtige Grundlagen sind die Schweizer Bio-Verordnung, die EU-Verordnung (EG) Nr. 834/2007 sowie die Richtlinien von Bio Suisse, Bioland und Bio Austria.
