Ausbildung für Ziegenhalter
Das Tierschutzgesetz verlangt, dass Ziegenhaltende ausgebildet oder zumindest gut informiert sind. Ob Sie eine Ausbildung benötigen, hängt davon ab, wie viele Tiere Sie halten.
Wer braucht welche Ausbildung?
Wer mehr als zehn Grossvieheinheiten hält – das entspricht 50 Ziegen –, benötigt eine landwirtschaftliche Ausbildung. Wer mehr als zehn, aber weniger als 50 Ziegen hält, kommt mit einem Sachkundenachweis aus. Und wer zehn oder weniger Ziegen besitzt, braucht gar keine formelle Ausbildung. Allerdings gilt auch dann die Pflicht, sich über eine tiergerechte Ziegenhaltung zu informieren.
Gut zu wissen: Bei der Berechnung der Grossvieheinheiten werden Jungtiere bis zu einem Jahr nicht mitgezählt – sie sind bei den Mutterziegen eingerechnet.
Der Sachkundenachweis
Der Sachkundenachweis vermittelt Fachkenntnisse und praktische Fähigkeiten für die tiergerechte Haltung, verantwortungsvolle Nutzung und Zucht sowie den schonenden Umgang mit Ziegen. Die Grundkenntnisse werden in der Regel in halbtägigen Kursen vermittelt.
Die Kurse dürfen nur von Organisationen durchgeführt werden, die vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen anerkannt sind. Die Kontaktadressen finden sich auf der Webseite des Bundesamts.
Alternativen zum Kurs
Wer keine Lust auf Kursbesuche hat, kann den Sachkundenachweis auch anders erbringen: durch ein anerkanntes Praktikum auf einem Betrieb oder durch eine amtliche Bestätigung einer mindestens dreijährigen Erfahrung im Umgang mit Ziegen.
Ebenfalls von der Ausbildungspflicht befreit ist das Personal auf Sömmerungsbetrieben – sofern es von einer Person mit landwirtschaftlicher Ausbildung beaufsichtigt wird.
